Mitglied werden – BSVT
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Mitglied werden

Hier finden Sie Informationen zur Mitgliedschaft beim BSVT.

Ordentliches Mitglied des BSVT können Sie werden, wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind (nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO mit einem Sehvermögen / Visus von höchstens 0,3) und / oder nach Bundes- oder Landesgesetzen Leistungen aufgrund ihrer Blindheit oder Sehbehinderung erhalten oder erhalten könnten. Außerordentliche Mitglieder sind Personen, die durch den BSVT aufgrund ihrer Sehbeeinträchtigung / Sehbehinderung betreut werden, jedoch nicht die strengen Kriterien der ordentlichen Mitgliedschaft (Visus < 0,3) erfüllen. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder haben lt. Statuten dieselben Rechte und Pflichten – mit dem Unterschied, dass nur ordentliche Mitglieder das aktive und passive Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung haben.

Ordentliches oder außerordentliches Mitglied können Sie direkt in der Beratung im BSVT werden oder direkt per E-Mail unter office@bsvt.at oder mittels Anruf unter 0512 33 4 22. Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 70,- Euro. Sie können auch das folgende Formular ausfüllen – wir melden uns dann bei Ihnen.

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Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die den BSVT ideell, materiell oder finanziell unterstützen. Fördernde Mitglieder zeichnen sich vor allem durch eine regelmäßige finanzielle Unterstützung des BSVT aus.