Beratung
Sozialrechtliche Beratung
Menschen mit Sehbehinderungen haben auf Grund ihrer Behinderung besondere Bedürfnisse und Mehraufwendungen. Von Seiten der öffentlichen Hand werden ihnen daher verschiedene Zuwendungen und Begünstigungen zuerkannt. Für Betroffene und deren Angehörige ist es oft schwierig, selbständig an die benötigten Informationen heranzukommen. In unserer Beratungsstelle erhalten sie Unterstützung:
- bei Pflegegeldanträgen
- bei Ansuchen um Zuschüsse zur Hilfsmittelfinanzierung
- bei der Antragstellung für den Behindertenpass und den Parkausweis
Sehberatung (visuelle Rehabilitation)
Bei einem herabgesetzten Sehvermögen ist es wichtig, das vorhandene Sehpotential optimal auszuschöpfen. Auf Basis einer augenärztlichen und optischen Grundversorgung erhalten Betroffene in unserer Beratungsstelle:
- Informationen über Art, Verlauf und Auswirkungen verschiedener Augenerkrankungen
- Informationen über optische, akustische und taktile Hilfsmittel
- die Möglichkeit, vergrößernde Sehhilfen in der Beratungsstelle, aber auch zu Hause zu testen
- Tipps für eine optimale Gestaltung der Umgebung.
Sehbehinderung und Mehrfachbehinderung
Wenn eine Sehbehinderung mit einer zusätzlichen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung verbunden ist, vervielfältigen sich die Probleme. Aus diesem Grund muss auch Beratung und Rehabilitation den besonderen Bedürfnissen angepasst werden. Unsere Beratungsstelle bemüht sich, diesen besonderen Herausforderungen gegenüberzutreten durch:
- Zusammenarbeit mit Fachleuten aus allen Bereichen des Behindertenwesens
- Angebote zur Einführung in blinden- und sehbehindertenspezifische Rehabilitationsmöglichkeiten für Fachkräfte aus allen Bereichen der Behindertenarbeit
- Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen, die über die klassische Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation hinausgehen.
Rehabilitationsberatung
Vor allem blinde Menschen benötigen zur Bewältigung alltäglicher Probleme im Haushalt und im öffentlichen Verkehr umfangreiche Trainings. Individuelle Schulungen werden aber auch beim Erlernen von Kommunikationstechniken (Bedienung von Handys oder Diktiergeräten) oder zum Arbeiten mit elektronischen Hilfsmitteln benötigt. Eine erste Abklärung über Bedürfnisse und Möglichkeiten wird in unserer Beratungsstelle durchgeführt. Wir bieten:
- Informationen über ambulante und stationäre Rehabilitationsmöglichkeiten
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit Rehabilitationsfachkräften und Einrichtungen
Rehabilitationsangebot des BSVT
Jetzt für Beratung spendenKosten
Die Grundberatung in unserer Beratungsstelle ist für blinde und sehbehinderte Menschen kostenlos. Die Beratungsstelle wird maßgeblich durch Spenden an den Blinden- und Sehbehinderten-Verband Tirol finanziert.
Öffnungszeiten
- Montag und Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag und Donnerstag: 13:00 bis 16:00 Uhr
- und nach Vereinbarung