Ombudsstelle für Barrierefreies Internet mit Video über Digitale Barrierefreiheit
In der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung des Landes Tirol ist seit 2019 die Ombudsstelle für Barrierefreies Internet und mobile Anwendungen angesiedelt. Sie ist die Anlaufstelle für Beschwerden über Websites des Landes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Einrichtungen.
Rechtlicher Hintergrund
Die Aufgaben, die die Ombudsstelle wahrnimmt, resultieren aus der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die nationalen Verpflichtungen hinsichtlich eines barrierefreien Webzugangs zu erfüllen. Die EU-Richtlinie wurde auf Landesebene durch den § 14b über den Barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen im Tiroler Antidiskriminierungsgesetz umgesetzt.
Aufgaben der Ombudsstelle
Daniela Friedle, verantwortlich für die Ombudsstelle, erklärt die Aufgaben, die sich aus der EU-Richtlinie ergeben. „Die Ombudsstelle für Barrierefreies Internet ist Monitoring- und Beschwerdestelle. Sie überwacht inwieweit Websites und mobile Anwendungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, barrierefrei sind. Hierzu wird jedes dritte Jahr ein Bericht erstellt, der gemeinsam mit allen Bundesländern der Europäischen Kommission vorgelegt wird. Weiteres ist die Ombudsstelle zuständig, Beschwerden entgegenzunehmen und zu prüfen.“ Zur Unterstützung dieser vielfältigen Aufgaben ist seit Jänner dieses Jahres Wolfgang Berndorfer im Team. Er erklärt wie wichtig die Sensibilisierung für das Thema digitale Barrierefreiheit ist: „Neben der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen ist es uns wichtig, öffentliche Einrichtungen aktiv zu informieren und zu sensibilisieren. Nur so kann eine nachhaltige Verbesserung in der digitalen Barrierefreiheit gelingen.“
Einbringen von Beschwerden
Sollten Sie beim Surfen im Internet auf digitale Barrieren stoßen, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Nützen Sie zuerst die Kontaktmöglichkeit, welche in der Erklärung zur Barrierefreiheit der betreffenden Website oder mobilen Anwendung angegeben ist.
- Diese finden Sie unter der Bezeichnung „Barrierefreiheitserklärung“ oder „Erklärung zur Barrierefreiheit“ meist am unteren Ende der Webseite.
- Wenn Sie diese nicht finden, schreiben Sie an die im Impressum angegebene Kontaktstelle.
- Sollte es durch den Kontakt zu keiner für Sie zufriedenstellenden Lösung gekommen sein, können Sie sich an die Ombudsstelle wenden.
- Wie Sie die Ombudsstelle kontaktieren können und was nach Einlagen der Beschwerde passiert, können Sie der Webseite der Ombudsstelle entnehmen.