Ab 2012: Blindenführhunde dürfen ins Taxi!
Stellen Sie sich vor: Sie haben ihr Augenlicht verloren und haben einen Blindenführhund, der Ihnen einen gewissen Grad an Mobilität erleichtert. Nach dem Wocheneinkauf möchten Sie bequem Ihre Einkäufe mit dem Taxi nach Hause bringen, aber der Taxilenker nimmt Sie nicht mit, weil Sie einen Blindenführhund als Begleiter haben.
Dieses Szenario gehört ab 1.1.2012 der Vergangenheit an: Ab diesem Zeitpunkt müssen Blindenführhunde von den Taxilenkern befördert werden. Diese Regelung konnte der Dachverband des Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verbands (TBSV), der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV), in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer-Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW erreichen. Die Tiere müssen auch dann befördert werden, wenn sie keinen Maulkorb tragen. Einzige Voraussetzung laut den neuen Bestimmungen: Sie dürfen weder verschmutzt, noch bösartig sein.
Kennzeichen: Chip, Prüfungsplakette und Führgeschirr
Ungefähr ein Duzent blinde und hochgradig sehbehinderte Personen haben in Tirol einen ausgebildeten und geprüften Blindenführhund. Vom Labrador, Golden Retriever, Weißen oder Belgischen Schäfer bis hin zum Königspudel: Alle Tiere sind mit einem Chip an der linken Halsseite gekennzeichnet, der Aufschluss über Besitzer und Blindenführhundeschule gibt.
Vierbeiniger Gefährte und hochwertiges Hilfsmittel
Erkennbar ist ein Blindenführhund auch am sogenannten „Führgeschirr“ und seiner speziellen Prüfungsplakette. Das Führgeschirr dient mit seinem steifen Bügel dazu, dass der Hundeführer die Bewegungen des Tieres „lesen“ kann. Über die zusätzlich am Halsband befestigte Leine kann man spüren, wo der Hund seinen Kopf hindreht. Ein Blindenführhund ist für viele blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Tirol ein vierbeiniger Gefährte und gleichzeitig ein hochwertiges Hilfsmittel, das ihnen ein hohes Ausmaß an Mobilität und Unabhängigkeit schenkt.