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Ab 2012: Blindenführhunde dürfen ins Taxi!

Dieses Szenario gehört ab 1.1.2012 der Vergangenheit an: Ab diesem Zeitpunkt müssen Blindenführhunde von den Taxilenkern befördert werden. Diese Regelung konnte der Dachverband des Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verbands (TBSV), der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV), in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer-Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW erreichen. Die Tiere müssen auch dann befördert werden, wenn sie keinen Maulkorb tragen. Einzige Voraussetzung laut den neuen Bestimmungen: Sie dürfen weder verschmutzt, noch bösartig sein.

Ungefähr ein Duzent blinde und hochgradig sehbehinderte Personen haben in Tirol einen ausgebildeten und geprüften Blindenführhund. Vom Labrador, Golden Retriever, Weißen oder Belgischen Schäfer bis hin zum Königspudel: Alle Tiere sind mit einem Chip an der linken Halsseite gekennzeichnet, der Aufschluss über Besitzer und Blindenführhundeschule gibt.

Erkennbar ist ein Blindenführhund auch am sogenannten „Führgeschirr“ und seiner speziellen Prüfungsplakette. Das Führgeschirr dient mit seinem steifen Bügel dazu, dass der Hundeführer die Bewegungen des Tieres „lesen“ kann. Über die zusätzlich am Halsband befestigte Leine kann man spüren, wo der Hund seinen Kopf hindreht. Ein Blindenführhund ist für viele blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Tirol ein vierbeiniger Gefährte und gleichzeitig ein hochwertiges Hilfsmittel, das ihnen ein hohes Ausmaß an Mobilität und Unabhängigkeit schenkt.