Spenden steuerlich absetzen: neue Regelung ab 1.1.2017!
Liebe Spenderin, lieber Spender,
Fast jeder dritte Spendeneuro wurde 2016 in Österreich steuerlich abgesetzt. Auch Spenden an den Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol (BSVT) sind steuerlich absetzbar.
Ab dem 1.1.2017 ändern sich die gesetzlichen Regelungen zur steuerlichen Geltendmachung von Spenden. Was Sie dazu wissen müssen:
• Alle ab dem 1.1.2017 getätigten Spenden können als Sonderausgabe nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn Sie uns mindestens einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihren Vor- und Zunamen, wie er auf dem Meldezettel vermerkt ist, bekannt geben.
• Diese Daten (Spendengesamtsumme pro Spender und Kalenderjahr) werden von uns bis Ende Februar des Folgejahres direkt den Finanzbehörden gemeldet.
• Die Finanzbehörde berücksichtigt die übermittelten Spendenbeträge dann automatisiert im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung in deren Bescheiden.
Was müssen Sie nun beachten?
Bei Spendenzahlungen an den BSVT, die Sie als Sonderausgabe steuerlich geltend machen möchten, geben Sie bitte unbedingt bei Onlinespenden im Feld „persönliche Daten“ Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Vor- und Zunamen (wichtig: wie auf Ihrem Meldezettel) an.
Wenn Sie uns über Onlinebanking spenden, empfiehlt die Tiroler Sparkasse folgende Schreibweise in den ersten zwei Zeilen des Verwendungszwecks:
Zeile 1: Geburtsdatum (TTMMJJ, z.B. 110374)
Zeile 2: Vorname Zuname
Etwaige weitere Texte im Verwendungszweck fügen Sie bitte ab Zeile 3 an.
Bitte denken Sie auch bei Daueraufträgen zu Gunsten blinder und sehbehinderte Menschen in Tirol an diese Angaben. Sollten bereits solche Daueraufträge bestehen, können Sie diese im Onlinebanking entsprechend abändern.
Die Tiroler Sparkasse empfiehlt folgende Schreibweise im Verwendungszweck:
Geburtsdatum (TTMMJJ, z.B. 110374), Vorname Zuname
Danke, dass Sie blinde und sehbehinderte Menschen in Tirol unterstützen!
Tipps zur Spendenabsetzbarkeit
FAQ Bundesministerium für Finanzen